§1 Geltungsbereich

Diese AGB regeln alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen der CH Umzug

(im Folgenden „Anbieter“) und unseren Kunden (im Folgenden „Kunden“) im Bereich

Umzugsdienstleistungen. Der Anbieter kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach

eigenem Ermessen modifizieren, ohne eine gesonderte Benachrichtigung an bestehende

Vertragsparteien zu versenden. Die Inanspruchnahme unserer Dienste setzt die Anerkennung

dieser Bedingungen voraus.

§2 Dienstleistungsumfang

Unser Serviceangebot umfasst vollumfängliche Umzugsdienstleistungen für Wohnungen,

Einfamilienhäuser, Büros und andere Objekte. Die Dienstleistung wird auch im Rahmen von

Räumungen und Entsorgungen angeboten. Unser Dienstleistungsangebot umfasst:

– Planung und Durchführung von Umzügen, inklusive aller logistischen Aspekte.

– Verpackung und sicheren Transport von Möbeln und Gütern.

– Demontage und Montage von Möbeln und Einrichtungsgegenständen.

– Bereitstellung und Betrieb von Umzugsfahrzeugen und technischen Hilfsmitteln.

§3 Pflichten der Parteien

Kunden sind verpflichtet, dem Dienstleister alle erforderlichen Informationen zum Umzugsgut,

den Laufwegen, der Parkplatzsituation sowie anderen Faktoren, die den Arbeitsaufwand

beeinflussen, mitzuteilen. Zudem müssen die hauseigenen Richtlinien und

Sicherheitsanforderungen proaktiv und fristgerecht für die Erfüllung der Dienste übermittelt

werden. Ferner müssen sie Zugang zum Strom kostenfrei gewährleisten, die Zugangserlaubnis in

die Wohnung sicherstellen sowie benötigte Räumlichkeiten bereitstellen, wobei eine direkte

Einstellung von Mitarbeitenden des Dienstleisters durch den Kunden nicht gestattet ist. Der

Dienstleister seinerseits verspricht, die vereinbarten Services gewissenhaft und professionell

mittels qualifiziertem und angemessen eingewiesenem Personal zu erbringen. Er verpflichtet

sich zudem zur Beachtung sämtlicher relevanter Arbeitsschutzvorschriften und zur korrekten

Abführung von Sozialabgaben.

§3.1 Angebot eines Besichtigungstermins und alternative Evaluationsmethoden

Um unseren Kunden ein präzises und massgeschneidertes Angebot unterbreiten zu können,

bietet Umzugsservice Zürich GmbH eine kostenlose und unverbindliche Besichtigung an, sofern

der Umfang und die Anforderungen des Umzugs dies erfordern. Sollte eine persönliche

Besichtigung nicht notwendig sein, bitten wir den Kunden, Fotos oder ein Video der zu

umziehenden Räumlichkeiten sowie der Möbel und Güter zur Verfügung zu stellen.

Zusätzlich benötigen wir detaillierte Angaben über die Anzahl der Umzugskisten und spezifische

Details zu den räumlichen Bedingungen, wie etwa mögliche Laufwege vom Hauseingang bis

zum Möbelwagen. Diese Informationen sind essenziell, um eine genaue Kalkulation durchführen

zu können. Für Dienstleistungen, die eine Endreinigung einschliessen, erfordern wir zusätzlich

Fotos von Bad/WC, Küche, Fenstern und Böden sowie die Quadratmeterzahl der Wohnung.

Diese Informationen ermöglichen es uns, ein detailliertes Angebot zu erstellen, das speziell auf

die Bedürfnisse und Umstände des Kunden zugeschnitten ist. Es liegt in der Verantwortung des

Kunden, diese Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, um eine effektive Planung und

Angebotsvorbereitung zu gewährleisten.§3.2 Verfügbarkeit von Servicedaten und Terminbestätigungen

Die Verfügbarkeit eines Umzugsdatums wird von der CH Umzug bei jeder

Kundenanfrage geprüft. Jedoch besteht keine Garantie, dass das gewünschte Datum auch bis

zur endgültigen Bestätigung des Auftrags verfügbar bleibt. Auch während der Angebotsphase

oder nach einer Besichtigung kann das angefragte Datum durch andere Buchungen blockiert

werden. In solchen Fällen wird der Anbieter versuchen, gemeinsam mit dem Kunden ein

alternatives Datum zu vereinbaren.

Es gilt das Prinzip „first come, first served“, d.h. der Kunde, der den Auftrag zuerst bestätigt,

erhält die Buchung für das entsprechende Datum. Sollten mehrere Kunden dasselbe Datum

anfragen, erhält der Kunde mit der frühesten Bestätigung Vorrang.

Der Anbieter behält sich das Recht vor, ein in der Offerte genanntes Servicedatum, das

nachträglich ausgebucht wurde, nicht einzuhalten. Sollte kein alternatives Datum vereinbart

werden können, behält sich die Umzugsservice Zürich GmbH das Recht vor, vom Vertrag

zurückzutreten, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Schadenersatz oder Erfüllung des

ursprünglichen Servicedatums entsteht. Die Offerte bindet den Anbieter nicht an das genannte

Umzugsdatum, sondern lediglich an die vereinbarten Leistungen.

Eine verbindliche Buchung kommt ausschliesslich durch eine schriftliche Bestätigung per E-Mail

zustande. Telefonische oder mündliche Zusagen gelten nicht als rechtsverbindliche Bestätigung.

Die Bestätigung muss innerhalb unserer regulären Bürozeiten bei uns eingehen und rechtzeitig

erfolgen, sodass der Auftrag von uns organisatorisch geprüft und bearbeitet werden kann.

Kurzfristige Bestätigungen, die nicht mehr rechtzeitig bearbeitet werden können (z. B.

Bestätigungen am Freitagabend für einen Auftrag am darauffolgenden Montag), begründen keine

Verpflichtung zur Durchführung des Auftrags.

§4 Vertragsabschluss und -ausführung

Verträge gelten mit der Annahme unserer Offerte durch den Kunden als geschlossen. Die

Ausführung der Umzugsdienstleistungen orientiert sich an den technischen Standards und den

spezifisch vereinbarten Spezifikationen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Vertrag bei

besonderen Umständen, wie beispielsweise Abweichung des Umzugsguts, unvollständigen oder

unkorrekten Angaben zu den Umzugsbedingungen, fehlender Zugänglichkeit der Räumlichkeiten

oder komplizierten Parkplatzsituationen, zu adjustieren oder abzulehnen.

Zusätzlich kann der Anbieter jederzeit von einem Vertrag zurücktreten oder ihn verschieben,

wenn aufgrund von störenden Ereignissen durch Dritte, unvorhergesehenen

Verkehrsbeschränkungen oder im Falle von höherer Gewalt, wie etwa extremen

Wetterbedingungen oder behördlichen Anordnungen, die sichere und effiziente Durchführung

des Umzugs nicht möglich ist.

Für Umzüge, die online und ohne vorherige persönliche Begutachtung des Umzugsguts und der

Umzugsbedingungen vereinbart wurden, gilt: Erweist sich der notwendige Aufwand vor Ort als

umfangreicher als zuvor angenommen, obliegt es dem Kunden, die daraus resultierenden

Mehrkosten zu tragen. Dies umfasst Situationen, in denen die tatsächliche Menge oder

Beschaffenheit des Umzugsguts von den ursprünglich gemachten Angaben abweicht, oder

zusätzliche Dienstleistungen wie das Ein- und Auspacken oder Montieren und Demontieren von

Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen erforderlich sind.Bei Abweichungen des Umzugsguts oder veränderten Umständen wie längeren Laufwegen,

Nichtverfügbarkeit des Lifts und anderen relevanten Faktoren, die erst am Umzugstag oder kurz

davor festgestellt werden, kann das vereinbarte Kostendach oder der Pauschalpreis aufgelöst

werden. In solchen Fällen wird die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand erfolgen,

basierend auf den zuvor festgelegten Stundensätzen und weiteren anfallenden Kosten. Dies

ermöglicht eine faire und transparente Abrechnung, die den realen Gegebenheiten des

Umzugstages Rechnung trägt.

Zudem wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Besichtigung der Auszugswohnung

standardmässig erfolgt, um Spezifikationen wie Liftgrösse, Verfügbarkeit von Parkplätzen und

Breite des Treppenhauses zu klären. Es ist jedoch die Aufgabe des Kunden, vergleichbare

Angaben für die Einzugswohnung zu organisieren und uns transparent zu informieren. Dies stellt

sicher, dass alle notwendigen Vorkehrungen für einen reibungslosen Umzug getroffen werden

können und Unklarheiten oder Überraschungen am Umzugstag minimiert werden.

§4.1 Entsorgungsleistungen in Kombination mit Umzug

Die Entsorgung und der Transport erfolgen nach den Vorschriften des schweizerischen

Umweltschutzgesetzes. Nicht im Preis inbegriffene Leistungen wie die Entsorgung von

Sondermüll werden gesondert berechnet.

§4.2 Spezialtransporte

Der Anbieter bietet spezialisierte Dienstleistungen für den Transport empfindlicher Gegenstände

wie Kunstwerke und Antiquitäten an. Diese Dienste umfassen die Verwendung von speziellen

Verpackungsmaterialien und Techniken, um maximale Sicherheit während des Transports zu

gewährleisten. Jeder Transport dieser Art muss vorab besprochen und in der Offerte spezifiziert

werden.

§4.3 Klavier- und Schwerlasttransporte:

Für den Transport von besonders schweren oder sperrigen Gegenständen wie Klavieren wird ein

Zuschlag erhoben. Der Kunde ist verpflichtet, solche Gegenstände vor Vertragsabschluss

anzumelden. Der Transport solcher Gegenstände erfordert besondere Vorkehrungen und

Gerätschaften, die zusätzliche Kosten verursachen können.

§4.4 Kundenvorbereitungen und Mitwirkung:

Eine erfolgreiche und effiziente Ausführung des Umzugsservices hängt massgeblich von der

Vorbereitung und aktiven Mitwirkung unserer Kunden ab. Um einen reibungslosen Ablauf zu

gewährleisten, ist es erforderlich, dass alle kleinen Umzugsgüter am Servicetag vollständig in

Kisten verpackt (ausser, wenn ein Einpackservice gebucht wurde) und die Wohnräume in einem

aufgeräumten Zustand sind.

Dies umfasst: A) Das vollständige Verpacken aller Kleinteile in Umzugskisten. Die Kisten sollten

sicher verschlossen und deutlich beschriftet sein, um eine schnelle Zuordnung und effiziente

Entladung zu ermöglichen. B) Die Entleerung aller Schränke, Regale und sonstiger Möbelstücke,

damit diese sichertransportiert werden können. Wertgegenstände, Kleidung, Geschirr und

andere lose Gegenstände sollten vorab gesichert werden. C) Die Bereitstellung eines klaren und

durchführbaren Plans für die Platzierung der Möbel und Kisten im neuen Wohnraum. D) Falls die

Kundschaft Montagearbeiten selbst übernimmt: Die Sicherstellung, dass alle durchzuführenden

Demontagen von Möbelstücken oder Einbauten vor dem Eintreffen unseres Teams

abgeschlossen sind, es sei denn, diese Aufgabe wurde ausdrücklich als Teil des Servicevertrags

vereinbart.Zudem erwarten wir von unseren Kunden, dass eventuelle Hindernisse oder Zugangsprobleme,

wie z. B. enge Treppenhäuser, fehlende Parkmöglichkeiten oder Liftzugänge, vorab mitgeteilt

werden. Diese Informationen sind entscheidend, um am Umzugstag unerwartete Verzögerungen

und zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Die Kooperation der Kunden bei der Erfüllung dieser Vorbereitungsmassnahmen ist essenziell,

um den Umzug effizient und ohne Zeitverlust durchführen zu können. Nichtbefolgung dieser

Vorbereitungen kann zu Verzögerungen führen und gegebenenfalls zusätzliche Kosten nach sich

ziehen, da sie den Umzugsprozess erheblich verlangsamen können.

§4.5 Kommunikation mit Dritten:

Die Kundschaft trägt die Verantwortung, alle betroffenen Drittparteien, einschliesslich

Nachbarn, Vermieter und andere relevante Personen oder Institutionen, über den

bevorstehenden Umzug zu informieren. Dies umfasst die Mitteilung über geplante

Umzugsdaten, erwartete Lärm- und Verkehrsbeeinträchtigungen sowie alle weiteren Aspekte

des Umzugs, die direkte Auswirkungen auf das unmittelbare Umfeld haben könnten.

Es ist essentiell, dass diese Informationen rechtzeitig weitergegeben werden, um mögliche

Unannehmlichkeiten oder Konflikte zu vermeiden. Die Kunden müssen sicherstellen, dass alle

erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen, insbesondere bei grösseren oder potenziell

störenden Umzügen, eingeholt werden. Dies beinhaltet auch die Abstimmung mit lokalen

Behörden, wenn der öffentliche Verkehrsbereich beeinflusst wird oder spezielle

Parkgenehmigungen erforderlich sind.

Durch die Erfüllung dieser Informationspflichten trägt der Kunde wesentlich zu einem

reibungslosen Ablauf des Umzugsprozesses bei und hilft, mögliche rechtliche oder

zwischenmenschliche Probleme zu vermeiden, die durch eine mangelhafte Kommunikation

entstehen könnten. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für Konsequenzen, die aus der

Nichteinhaltung dieser Pflichten durch den Kunden resultieren.

§4.6 Gewichtsbeschränkungen und Zugänglichkeitsinformationen:

Die Kundschaft ist verpflichtet, den Anbieter proaktiv über jegliche Gewichtsbeschränkungen

und spezifische Zugänglichkeitsbedingungen an allen beteiligten Adressen zu informieren. Dies

schliesst insbesondere Beschränkungen bezüglich der Bodenbelastung ein, wie etwa das

Vorhandensein von Tiefgaragen oder anderen Strukturen mit Gewichtsbegrenzungen unterhalb

der Ent- oder Beladezonen.

Es ist essentiell, dass der Anbieter vorab über solche Beschränkungen informiert wird, da die

Nutzung von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen und darüber Standard ist.

Sollten bei Ankunft unerwartete Gewichtsbegrenzungen festgestellt werden, die eine normale

Durchführung des Umzugs verhindern, sieht sich der Anbieter gezwungen, entweder den Auftrag

abzubrechen oder die Fahrzeuge an einem alternativen, weiter entfernten Ort zu parken. Dies

führt zu längeren Laufwegen und potenziell höheren Kosten durch den zusätzlichen

Zeitaufwand.

In solchen Fällen wird eine Anpassung des Vertrages in Betracht gezogen, um die entstandenen

Mehrkosten und den Mehraufwand fair zu reflektieren. Der Kunde akzeptiert durch die

Vertragsunterzeichnung, dass zusätzliche Kosten, die durch solche logistischen Anpassungen

entstehen, zu seinen Lasten gehen.§4.7 Montage von Deckenlampen:

Im Rahmen unseres Umzugsservices bieten wir auch die Montage von Deckenlampen an. Um

eine sichere Installation zu gewährleisten, führen unsere Teams am Umzugstag Bohrmaschinen

mit sich. Die Montage der Deckenlampen erfolgt jedoch ausschliesslich unter der Bedingung,

dass die Deckenkonstruktion aus Beton besteht und keine Gefahr des Abbröckelns beim Bohren

besteht.

Die Eignung der Decke für die Montage wird von uns am Servicetag vor Ort evaluiert. Sollte sich

herausstellen, dass die Deckenbeschaffenheit eine sichere Montage nicht zulässt, kann der

Service nicht durchgeführt werden. Diese Massnahme dient der Sicherheit aller Beteiligten und

der Vermeidung von Schäden am Eigentum des Kunden sowie am Umzugsgut. Kunden sind

angehalten, im Voraus Informationen zur Beschaffenheit der Decken in den neuen

Räumlichkeiten bereitzustellen, um eine reibungslose Durchführung des Umzugs zu

gewährleisten.

§4.8 Verpackungsmaterial und dessen Handhabung:

Der Anbieter stellt seinen bestehenden Kunden, die einen Umzugsservice gebucht haben,

Verpackungsmaterial zur Verfügung. Dies umfasst die Lieferung sowie die anschliessende

Abholung des Materials. Das geliehene Verpackungsmaterial muss in einem akzeptablen

Zustand, unter Berücksichtigung normaler Abnutzung, zurückgegeben werden. Beschriftungen

auf dem Verpackungsmaterial sind ausschliesslich auf dem mitgelieferten Malerklebeband

vorzunehmen.

Kunden sind angehalten, innerhalb von 2 bis 4 Wochen nach dem Umzug das Material

auszupacken und eine Abholung selbstständig zu terminieren. Material, das beschädigt ist oder

aus anderen Gründen nicht zurückgegeben werden kann, muss vom Kunden zum

Differenzbetrag zum Kaufpreis erworben werden.

Personen, die Verpackungsmaterial bestellen, ohne einen Umzugsservice in Anspruch zu

nehmen, können dieses Material direkt in unserem Shop abholen und müssen die Zahlung dort

vor Ort vornehmen.

§5 Haftungsausschluss bei Umzügen

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, zu transportierende Güter eindeutig von nicht zu

transportierenden Gütern zu trennen. Sobald der Transport durch den Anbieter beginnt, gelten

die übergebenen Güter als zur Verlegung bestimmt. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für

irrtümlich zur Beförderung bereitgestellten Güter oder vom Kunden nachträglich als nicht zu

transportieren gekennzeichnet wurden. Sollte der Kunde zum Zeitpunkt des Transports nicht

anwesend sein, ist es seine Pflicht, die zu transportierenden Güter klar und deutlich zu

kennzeichnen. Der Anbieter haftet nicht für Fehler im Transport, die auf unzureichende oder

fehlerhafte Informationen oder Anweisungen des Kunden zurückzuführen sind. Jegliche

Kommunikation oder Anweisung bezüglich der Trennung oder Kennzeichnung der Güter muss

vor Beginn des Transports erfolgen. Sobald der Transport der Güter begonnen hat, kann der

Umzugsprozess nicht mehr rückgängig gemacht werden, und die Güter gelten als endgültig zum

Transport übergeben.§6 Finanzielle Bedingungen

Die Preisgestaltung basiert auf der aktuellen Preisliste oder individuellen Vereinbarungen.

Zahlungen sind direkt nach Dienstleistungserfüllung fällig, es sei denn, es wurde anders

vereinbart. Bei Zahlungsverzug oder ausbleibender Vorauszahlung behält sich der Anbieter das

Recht vor, zusätzliche Gebühren zu erheben oder den Auftrag nicht anzutreten.

§6.1 Anpassung der Stundensätze

Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Stundensätze gemäss der aktuellen Preisliste

jederzeit zu ändern, um auf Marktveränderungen oder andere externe wirtschaftliche

Bedingungen angemessen reagieren zu können. Es ist jedoch zu beachten, dass bereits

offerierte und vom Kunden akzeptierte Preise von solchen Anpassungen nicht betroffen sind.

Diese Preise bleiben für die vereinbarte Dienstleistung gültig, auch wenn die Ausführung nach

einer Preisanpassung erfolgt. Kunden haben keinen Anspruch darauf, dass für zukünftige

Dienstleistungen die gleichen Stundensätze wie bei aktuellen, früheren oder anderen

parallellaufenden Services angewendet werden. Bereits offerierte Preise

Durch die Annahme des Angebots stimmt der Kunde zu, dass die Preisanpassungen Teil der

Vertragsbedingungen sind und sich diese nach den Bedürfnissen des Marktes und des Anbieters

richten können.

§7 Versicherung und Haftung

Unser gesamtes Personal ist umfassend sozialversichert. Schäden, die im Rahmen der

Auftragsdurchführung entstehen, sind bis zu einem Betrag von 5 Millionen Franken gedeckt. Die

Haftung für indirekte Schäden sind ausgeschlossen, ausser bei nachweislich grob fahrlässigem

oder vorsätzlichem Verhalten Seitens des Anbieters. Der Anbieter haftet ausschliesslich für die

mit dem Kunden vereinbarte Leistung. Für Schäden, Störungen, Verkehrsstau, Verspätungen

oder Unterbrechung oder Abbruch der Arbeiten, die von Dritten oder durch höhere Gewalt

verursacht werden, wird nicht gehaftet.

§8 Kündigungsbedingungen

Aufträge können bis zu sieben Tage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei storniert werden.

Danach fallen Stornogebühren an, die sich nach dem Zeitpunkt der Kündigung und dem

vereinbarten Auftragsvolumen richten. Bei kurzfristigen Aufträgen oder langfristigen Verträgen

gelten besondere Bedingungen.

§9 Beauftragung von Drittanbietern (Subunternehmer)

Der Anbieter darf zur Ausführung der abgesprochenen Services Drittanbieter einsetzen z.B.

Partnerfirmen, Sattelschlepper, Kranfahrzeuge Container etc. Der Kunde wird hiermit über die

Inanspruchnahme dieser Drittanbieter in Kenntnis gesetzt. Für sämtliche Tätigkeiten und

Versäumnisse dieser Drittanbieter übernimmt der Anbieter die gleiche Verantwortung wie für ihr

eigenes Personal.

§10 Datenschutz

Der Schutz personenbezogener Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Diese werden

ausschliesslich zur Abwicklung der Aufträge genutzt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung

an Dritte weitergegeben.§11 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Für vertragliche Differenzen ist, wenn möglich, eine aussergerichtliche Einigung anzustreben.

Ansonsten ist der Gerichtsstand am Sitz des Anbieters. Sollten Teile dieser AGB unwirksam sein,

bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt Schweizer Recht.