§1 Geltungsbereich
Diese AGB regeln alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen der CH Umzug
(im Folgenden „Anbieter“) und unseren Kunden (im Folgenden „Kunden“) im Bereich
Umzugsdienstleistungen. Der Anbieter kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach
eigenem Ermessen modifizieren, ohne eine gesonderte Benachrichtigung an bestehende
Vertragsparteien zu versenden. Die Inanspruchnahme unserer Dienste setzt die Anerkennung
dieser Bedingungen voraus.
§2 Dienstleistungsumfang
Unser Serviceangebot umfasst vollumfängliche Umzugsdienstleistungen für Wohnungen,
Einfamilienhäuser, Büros und andere Objekte. Die Dienstleistung wird auch im Rahmen von
Räumungen und Entsorgungen angeboten. Unser Dienstleistungsangebot umfasst:
– Planung und Durchführung von Umzügen, inklusive aller logistischen Aspekte.
– Verpackung und sicheren Transport von Möbeln und Gütern.
– Demontage und Montage von Möbeln und Einrichtungsgegenständen.
– Bereitstellung und Betrieb von Umzugsfahrzeugen und technischen Hilfsmitteln.
§3 Pflichten der Parteien
Kunden sind verpflichtet, dem Dienstleister alle erforderlichen Informationen zum Umzugsgut,
den Laufwegen, der Parkplatzsituation sowie anderen Faktoren, die den Arbeitsaufwand
beeinflussen, mitzuteilen. Zudem müssen die hauseigenen Richtlinien und
Sicherheitsanforderungen proaktiv und fristgerecht für die Erfüllung der Dienste übermittelt
werden. Ferner müssen sie Zugang zum Strom kostenfrei gewährleisten, die Zugangserlaubnis in
die Wohnung sicherstellen sowie benötigte Räumlichkeiten bereitstellen, wobei eine direkte
Einstellung von Mitarbeitenden des Dienstleisters durch den Kunden nicht gestattet ist. Der
Dienstleister seinerseits verspricht, die vereinbarten Services gewissenhaft und professionell
mittels qualifiziertem und angemessen eingewiesenem Personal zu erbringen. Er verpflichtet
sich zudem zur Beachtung sämtlicher relevanter Arbeitsschutzvorschriften und zur korrekten
Abführung von Sozialabgaben.
§3.1 Angebot eines Besichtigungstermins und alternative Evaluationsmethoden
Um unseren Kunden ein präzises und massgeschneidertes Angebot unterbreiten zu können,
bietet Umzugsservice Zürich GmbH eine kostenlose und unverbindliche Besichtigung an, sofern
der Umfang und die Anforderungen des Umzugs dies erfordern. Sollte eine persönliche
Besichtigung nicht notwendig sein, bitten wir den Kunden, Fotos oder ein Video der zu
umziehenden Räumlichkeiten sowie der Möbel und Güter zur Verfügung zu stellen.
Zusätzlich benötigen wir detaillierte Angaben über die Anzahl der Umzugskisten und spezifische
Details zu den räumlichen Bedingungen, wie etwa mögliche Laufwege vom Hauseingang bis
zum Möbelwagen. Diese Informationen sind essenziell, um eine genaue Kalkulation durchführen
zu können. Für Dienstleistungen, die eine Endreinigung einschliessen, erfordern wir zusätzlich
Fotos von Bad/WC, Küche, Fenstern und Böden sowie die Quadratmeterzahl der Wohnung.
Diese Informationen ermöglichen es uns, ein detailliertes Angebot zu erstellen, das speziell auf
die Bedürfnisse und Umstände des Kunden zugeschnitten ist. Es liegt in der Verantwortung des
Kunden, diese Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, um eine effektive Planung und
Angebotsvorbereitung zu gewährleisten.§3.2 Verfügbarkeit von Servicedaten und Terminbestätigungen
Die Verfügbarkeit eines Umzugsdatums wird von der CH Umzug bei jeder
Kundenanfrage geprüft. Jedoch besteht keine Garantie, dass das gewünschte Datum auch bis
zur endgültigen Bestätigung des Auftrags verfügbar bleibt. Auch während der Angebotsphase
oder nach einer Besichtigung kann das angefragte Datum durch andere Buchungen blockiert
werden. In solchen Fällen wird der Anbieter versuchen, gemeinsam mit dem Kunden ein
alternatives Datum zu vereinbaren.
Es gilt das Prinzip „first come, first served“, d.h. der Kunde, der den Auftrag zuerst bestätigt,
erhält die Buchung für das entsprechende Datum. Sollten mehrere Kunden dasselbe Datum
anfragen, erhält der Kunde mit der frühesten Bestätigung Vorrang.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, ein in der Offerte genanntes Servicedatum, das
nachträglich ausgebucht wurde, nicht einzuhalten. Sollte kein alternatives Datum vereinbart
werden können, behält sich die Umzugsservice Zürich GmbH das Recht vor, vom Vertrag
zurückzutreten, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Schadenersatz oder Erfüllung des
ursprünglichen Servicedatums entsteht. Die Offerte bindet den Anbieter nicht an das genannte
Umzugsdatum, sondern lediglich an die vereinbarten Leistungen.
Eine verbindliche Buchung kommt ausschliesslich durch eine schriftliche Bestätigung per E-Mail
zustande. Telefonische oder mündliche Zusagen gelten nicht als rechtsverbindliche Bestätigung.
Die Bestätigung muss innerhalb unserer regulären Bürozeiten bei uns eingehen und rechtzeitig
erfolgen, sodass der Auftrag von uns organisatorisch geprüft und bearbeitet werden kann.
Kurzfristige Bestätigungen, die nicht mehr rechtzeitig bearbeitet werden können (z. B.
Bestätigungen am Freitagabend für einen Auftrag am darauffolgenden Montag), begründen keine
Verpflichtung zur Durchführung des Auftrags.
§4 Vertragsabschluss und -ausführung
Verträge gelten mit der Annahme unserer Offerte durch den Kunden als geschlossen. Die
Ausführung der Umzugsdienstleistungen orientiert sich an den technischen Standards und den
spezifisch vereinbarten Spezifikationen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Vertrag bei
besonderen Umständen, wie beispielsweise Abweichung des Umzugsguts, unvollständigen oder
unkorrekten Angaben zu den Umzugsbedingungen, fehlender Zugänglichkeit der Räumlichkeiten
oder komplizierten Parkplatzsituationen, zu adjustieren oder abzulehnen.
Zusätzlich kann der Anbieter jederzeit von einem Vertrag zurücktreten oder ihn verschieben,
wenn aufgrund von störenden Ereignissen durch Dritte, unvorhergesehenen
Verkehrsbeschränkungen oder im Falle von höherer Gewalt, wie etwa extremen
Wetterbedingungen oder behördlichen Anordnungen, die sichere und effiziente Durchführung
des Umzugs nicht möglich ist.
Für Umzüge, die online und ohne vorherige persönliche Begutachtung des Umzugsguts und der
Umzugsbedingungen vereinbart wurden, gilt: Erweist sich der notwendige Aufwand vor Ort als
umfangreicher als zuvor angenommen, obliegt es dem Kunden, die daraus resultierenden
Mehrkosten zu tragen. Dies umfasst Situationen, in denen die tatsächliche Menge oder
Beschaffenheit des Umzugsguts von den ursprünglich gemachten Angaben abweicht, oder
zusätzliche Dienstleistungen wie das Ein- und Auspacken oder Montieren und Demontieren von
Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen erforderlich sind.Bei Abweichungen des Umzugsguts oder veränderten Umständen wie längeren Laufwegen,
Nichtverfügbarkeit des Lifts und anderen relevanten Faktoren, die erst am Umzugstag oder kurz
davor festgestellt werden, kann das vereinbarte Kostendach oder der Pauschalpreis aufgelöst
werden. In solchen Fällen wird die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand erfolgen,
basierend auf den zuvor festgelegten Stundensätzen und weiteren anfallenden Kosten. Dies
ermöglicht eine faire und transparente Abrechnung, die den realen Gegebenheiten des
Umzugstages Rechnung trägt.
Zudem wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Besichtigung der Auszugswohnung
standardmässig erfolgt, um Spezifikationen wie Liftgrösse, Verfügbarkeit von Parkplätzen und
Breite des Treppenhauses zu klären. Es ist jedoch die Aufgabe des Kunden, vergleichbare
Angaben für die Einzugswohnung zu organisieren und uns transparent zu informieren. Dies stellt
sicher, dass alle notwendigen Vorkehrungen für einen reibungslosen Umzug getroffen werden
können und Unklarheiten oder Überraschungen am Umzugstag minimiert werden.
§4.1 Entsorgungsleistungen in Kombination mit Umzug
Die Entsorgung und der Transport erfolgen nach den Vorschriften des schweizerischen
Umweltschutzgesetzes. Nicht im Preis inbegriffene Leistungen wie die Entsorgung von
Sondermüll werden gesondert berechnet.
§4.2 Spezialtransporte
Der Anbieter bietet spezialisierte Dienstleistungen für den Transport empfindlicher Gegenstände
wie Kunstwerke und Antiquitäten an. Diese Dienste umfassen die Verwendung von speziellen
Verpackungsmaterialien und Techniken, um maximale Sicherheit während des Transports zu
gewährleisten. Jeder Transport dieser Art muss vorab besprochen und in der Offerte spezifiziert
werden.
§4.3 Klavier- und Schwerlasttransporte:
Für den Transport von besonders schweren oder sperrigen Gegenständen wie Klavieren wird ein
Zuschlag erhoben. Der Kunde ist verpflichtet, solche Gegenstände vor Vertragsabschluss
anzumelden. Der Transport solcher Gegenstände erfordert besondere Vorkehrungen und
Gerätschaften, die zusätzliche Kosten verursachen können.
§4.4 Kundenvorbereitungen und Mitwirkung:
Eine erfolgreiche und effiziente Ausführung des Umzugsservices hängt massgeblich von der
Vorbereitung und aktiven Mitwirkung unserer Kunden ab. Um einen reibungslosen Ablauf zu
gewährleisten, ist es erforderlich, dass alle kleinen Umzugsgüter am Servicetag vollständig in
Kisten verpackt (ausser, wenn ein Einpackservice gebucht wurde) und die Wohnräume in einem
aufgeräumten Zustand sind.
Dies umfasst: A) Das vollständige Verpacken aller Kleinteile in Umzugskisten. Die Kisten sollten
sicher verschlossen und deutlich beschriftet sein, um eine schnelle Zuordnung und effiziente
Entladung zu ermöglichen. B) Die Entleerung aller Schränke, Regale und sonstiger Möbelstücke,
damit diese sichertransportiert werden können. Wertgegenstände, Kleidung, Geschirr und
andere lose Gegenstände sollten vorab gesichert werden. C) Die Bereitstellung eines klaren und
durchführbaren Plans für die Platzierung der Möbel und Kisten im neuen Wohnraum. D) Falls die
Kundschaft Montagearbeiten selbst übernimmt: Die Sicherstellung, dass alle durchzuführenden
Demontagen von Möbelstücken oder Einbauten vor dem Eintreffen unseres Teams
abgeschlossen sind, es sei denn, diese Aufgabe wurde ausdrücklich als Teil des Servicevertrags
vereinbart.Zudem erwarten wir von unseren Kunden, dass eventuelle Hindernisse oder Zugangsprobleme,
wie z. B. enge Treppenhäuser, fehlende Parkmöglichkeiten oder Liftzugänge, vorab mitgeteilt
werden. Diese Informationen sind entscheidend, um am Umzugstag unerwartete Verzögerungen
und zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Die Kooperation der Kunden bei der Erfüllung dieser Vorbereitungsmassnahmen ist essenziell,
um den Umzug effizient und ohne Zeitverlust durchführen zu können. Nichtbefolgung dieser
Vorbereitungen kann zu Verzögerungen führen und gegebenenfalls zusätzliche Kosten nach sich
ziehen, da sie den Umzugsprozess erheblich verlangsamen können.
§4.5 Kommunikation mit Dritten:
Die Kundschaft trägt die Verantwortung, alle betroffenen Drittparteien, einschliesslich
Nachbarn, Vermieter und andere relevante Personen oder Institutionen, über den
bevorstehenden Umzug zu informieren. Dies umfasst die Mitteilung über geplante
Umzugsdaten, erwartete Lärm- und Verkehrsbeeinträchtigungen sowie alle weiteren Aspekte
des Umzugs, die direkte Auswirkungen auf das unmittelbare Umfeld haben könnten.
Es ist essentiell, dass diese Informationen rechtzeitig weitergegeben werden, um mögliche
Unannehmlichkeiten oder Konflikte zu vermeiden. Die Kunden müssen sicherstellen, dass alle
erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen, insbesondere bei grösseren oder potenziell
störenden Umzügen, eingeholt werden. Dies beinhaltet auch die Abstimmung mit lokalen
Behörden, wenn der öffentliche Verkehrsbereich beeinflusst wird oder spezielle
Parkgenehmigungen erforderlich sind.
Durch die Erfüllung dieser Informationspflichten trägt der Kunde wesentlich zu einem
reibungslosen Ablauf des Umzugsprozesses bei und hilft, mögliche rechtliche oder
zwischenmenschliche Probleme zu vermeiden, die durch eine mangelhafte Kommunikation
entstehen könnten. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für Konsequenzen, die aus der
Nichteinhaltung dieser Pflichten durch den Kunden resultieren.
§4.6 Gewichtsbeschränkungen und Zugänglichkeitsinformationen:
Die Kundschaft ist verpflichtet, den Anbieter proaktiv über jegliche Gewichtsbeschränkungen
und spezifische Zugänglichkeitsbedingungen an allen beteiligten Adressen zu informieren. Dies
schliesst insbesondere Beschränkungen bezüglich der Bodenbelastung ein, wie etwa das
Vorhandensein von Tiefgaragen oder anderen Strukturen mit Gewichtsbegrenzungen unterhalb
der Ent- oder Beladezonen.
Es ist essentiell, dass der Anbieter vorab über solche Beschränkungen informiert wird, da die
Nutzung von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen und darüber Standard ist.
Sollten bei Ankunft unerwartete Gewichtsbegrenzungen festgestellt werden, die eine normale
Durchführung des Umzugs verhindern, sieht sich der Anbieter gezwungen, entweder den Auftrag
abzubrechen oder die Fahrzeuge an einem alternativen, weiter entfernten Ort zu parken. Dies
führt zu längeren Laufwegen und potenziell höheren Kosten durch den zusätzlichen
Zeitaufwand.
In solchen Fällen wird eine Anpassung des Vertrages in Betracht gezogen, um die entstandenen
Mehrkosten und den Mehraufwand fair zu reflektieren. Der Kunde akzeptiert durch die
Vertragsunterzeichnung, dass zusätzliche Kosten, die durch solche logistischen Anpassungen
entstehen, zu seinen Lasten gehen.§4.7 Montage von Deckenlampen:
Im Rahmen unseres Umzugsservices bieten wir auch die Montage von Deckenlampen an. Um
eine sichere Installation zu gewährleisten, führen unsere Teams am Umzugstag Bohrmaschinen
mit sich. Die Montage der Deckenlampen erfolgt jedoch ausschliesslich unter der Bedingung,
dass die Deckenkonstruktion aus Beton besteht und keine Gefahr des Abbröckelns beim Bohren
besteht.
Die Eignung der Decke für die Montage wird von uns am Servicetag vor Ort evaluiert. Sollte sich
herausstellen, dass die Deckenbeschaffenheit eine sichere Montage nicht zulässt, kann der
Service nicht durchgeführt werden. Diese Massnahme dient der Sicherheit aller Beteiligten und
der Vermeidung von Schäden am Eigentum des Kunden sowie am Umzugsgut. Kunden sind
angehalten, im Voraus Informationen zur Beschaffenheit der Decken in den neuen
Räumlichkeiten bereitzustellen, um eine reibungslose Durchführung des Umzugs zu
gewährleisten.
§4.8 Verpackungsmaterial und dessen Handhabung:
Der Anbieter stellt seinen bestehenden Kunden, die einen Umzugsservice gebucht haben,
Verpackungsmaterial zur Verfügung. Dies umfasst die Lieferung sowie die anschliessende
Abholung des Materials. Das geliehene Verpackungsmaterial muss in einem akzeptablen
Zustand, unter Berücksichtigung normaler Abnutzung, zurückgegeben werden. Beschriftungen
auf dem Verpackungsmaterial sind ausschliesslich auf dem mitgelieferten Malerklebeband
vorzunehmen.
Kunden sind angehalten, innerhalb von 2 bis 4 Wochen nach dem Umzug das Material
auszupacken und eine Abholung selbstständig zu terminieren. Material, das beschädigt ist oder
aus anderen Gründen nicht zurückgegeben werden kann, muss vom Kunden zum
Differenzbetrag zum Kaufpreis erworben werden.
Personen, die Verpackungsmaterial bestellen, ohne einen Umzugsservice in Anspruch zu
nehmen, können dieses Material direkt in unserem Shop abholen und müssen die Zahlung dort
vor Ort vornehmen.
§5 Haftungsausschluss bei Umzügen
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, zu transportierende Güter eindeutig von nicht zu
transportierenden Gütern zu trennen. Sobald der Transport durch den Anbieter beginnt, gelten
die übergebenen Güter als zur Verlegung bestimmt. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für
irrtümlich zur Beförderung bereitgestellten Güter oder vom Kunden nachträglich als nicht zu
transportieren gekennzeichnet wurden. Sollte der Kunde zum Zeitpunkt des Transports nicht
anwesend sein, ist es seine Pflicht, die zu transportierenden Güter klar und deutlich zu
kennzeichnen. Der Anbieter haftet nicht für Fehler im Transport, die auf unzureichende oder
fehlerhafte Informationen oder Anweisungen des Kunden zurückzuführen sind. Jegliche
Kommunikation oder Anweisung bezüglich der Trennung oder Kennzeichnung der Güter muss
vor Beginn des Transports erfolgen. Sobald der Transport der Güter begonnen hat, kann der
Umzugsprozess nicht mehr rückgängig gemacht werden, und die Güter gelten als endgültig zum
Transport übergeben.§6 Finanzielle Bedingungen
Die Preisgestaltung basiert auf der aktuellen Preisliste oder individuellen Vereinbarungen.
Zahlungen sind direkt nach Dienstleistungserfüllung fällig, es sei denn, es wurde anders
vereinbart. Bei Zahlungsverzug oder ausbleibender Vorauszahlung behält sich der Anbieter das
Recht vor, zusätzliche Gebühren zu erheben oder den Auftrag nicht anzutreten.
§6.1 Anpassung der Stundensätze
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Stundensätze gemäss der aktuellen Preisliste
jederzeit zu ändern, um auf Marktveränderungen oder andere externe wirtschaftliche
Bedingungen angemessen reagieren zu können. Es ist jedoch zu beachten, dass bereits
offerierte und vom Kunden akzeptierte Preise von solchen Anpassungen nicht betroffen sind.
Diese Preise bleiben für die vereinbarte Dienstleistung gültig, auch wenn die Ausführung nach
einer Preisanpassung erfolgt. Kunden haben keinen Anspruch darauf, dass für zukünftige
Dienstleistungen die gleichen Stundensätze wie bei aktuellen, früheren oder anderen
parallellaufenden Services angewendet werden. Bereits offerierte Preise
Durch die Annahme des Angebots stimmt der Kunde zu, dass die Preisanpassungen Teil der
Vertragsbedingungen sind und sich diese nach den Bedürfnissen des Marktes und des Anbieters
richten können.
§7 Versicherung und Haftung
Unser gesamtes Personal ist umfassend sozialversichert. Schäden, die im Rahmen der
Auftragsdurchführung entstehen, sind bis zu einem Betrag von 5 Millionen Franken gedeckt. Die
Haftung für indirekte Schäden sind ausgeschlossen, ausser bei nachweislich grob fahrlässigem
oder vorsätzlichem Verhalten Seitens des Anbieters. Der Anbieter haftet ausschliesslich für die
mit dem Kunden vereinbarte Leistung. Für Schäden, Störungen, Verkehrsstau, Verspätungen
oder Unterbrechung oder Abbruch der Arbeiten, die von Dritten oder durch höhere Gewalt
verursacht werden, wird nicht gehaftet.
§8 Kündigungsbedingungen
Aufträge können bis zu sieben Tage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei storniert werden.
Danach fallen Stornogebühren an, die sich nach dem Zeitpunkt der Kündigung und dem
vereinbarten Auftragsvolumen richten. Bei kurzfristigen Aufträgen oder langfristigen Verträgen
gelten besondere Bedingungen.
§9 Beauftragung von Drittanbietern (Subunternehmer)
Der Anbieter darf zur Ausführung der abgesprochenen Services Drittanbieter einsetzen z.B.
Partnerfirmen, Sattelschlepper, Kranfahrzeuge Container etc. Der Kunde wird hiermit über die
Inanspruchnahme dieser Drittanbieter in Kenntnis gesetzt. Für sämtliche Tätigkeiten und
Versäumnisse dieser Drittanbieter übernimmt der Anbieter die gleiche Verantwortung wie für ihr
eigenes Personal.
§10 Datenschutz
Der Schutz personenbezogener Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Diese werden
ausschliesslich zur Abwicklung der Aufträge genutzt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung
an Dritte weitergegeben.§11 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Für vertragliche Differenzen ist, wenn möglich, eine aussergerichtliche Einigung anzustreben.
Ansonsten ist der Gerichtsstand am Sitz des Anbieters. Sollten Teile dieser AGB unwirksam sein,
bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt Schweizer Recht.