§1 Geltungsbereich

Diese AGB regeln alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen der CH Umzug

(im Folgenden „Anbieter“) und unseren Kunden (im Folgenden „Kunden“) im Bereich

Reinigungsdienste. Der Anbieter kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach eigenem

Ermessen modifizieren, ohne eine gesonderte Benachrichtigung an bestehende

Vertragsparteien zu versenden. Die Inanspruchnahme unserer Dienste setzt die Anerkennung

dieser Bedingungen voraus.

§2 Dienstleistungsumfang

Unser Serviceangebot umfasst eine Vielzahl von Reinigungsleistungen für Wohnungen,

Einfamilienhäusern, Büros und anderen Objekten, die von der Komplettreinigung von Küchen,

Bädern bis hin zur speziellen Behandlung von Räumlichkeiten und Oberflächen reichen,

darunter fallen unter anderem:

– Komplettsäuberung der Küche (inkl. Dampfabzug, Backofen, Kühlschrank, Küchenschränke

etc.) Ersatz der Abluftfilters nur bei zur Verfügungstellung des Filters durch Kundschaft oder

Vermieter.

– Säuberung von Elektrogeräten, Schränken, Backofen, Spüle und Boden.

– Reinigung von Bädern und WCs, inklusive Kalkentfernung an Sanitäranlagen, Spiegeln,

Wandfliesen und Boden.

– Säuberung von Jalousien, Rollläden, Fenstern inklusive Rahmen und Fensterbänken. – Die

Reinigung von Dachfenstern dürfen wir aufgrund der Vorschriften der Unfallversicherung nicht

durchführen. Eine spezielle Vereinbarung hierzu muss im Vertrag festgehalten werden. –

Reinigung von Türen inklusive Rahmen, Heizkörpern, Bodenbelägen, Einbauschränken und

Briefkästen sowie Entfernung von Spinnweben.

– Säuberung von Aussenbereichen wie Terrassen, Balkonen, Kellern, Dachböden und Garagen. –

Verschluss von Dübellöchern in Wänden nach Kundenwunsch ohne Anpassung der

Wandfarbe und ohne Garantie für die Endabnahme.

Nicht im Pauschalpreis enthaltene Leistungen, die separat berechnet werden:

– Hochdruckreinigung verschiedener Flächen.

– Das Verschliessen von mehr als 10 Dübellöchern (ohne Abgabegarantie).

– Entfernung von Flecken an den Wänden.

– Das Shampoonieren von Teppichen.

– Die Tiefenreinigung von Fugen sowie von Stein- und Parkettböden. Darüber hinaus spezielle

Anbauten wie z.B. Wintergärten etc.

§3 Pflichten der Parteien

Kunden haben die Pflicht, dem Dienstleister alle erforderlichen Informationen und hauseigenen

Richtlinien, darunter ausdrücklich Sicherheitsanforderungen, proaktiv und fristgerecht für die

Erfüllung der Dienste zu übermitteln. Ferner müssen sie Zugang zu Wasser und Strom kostenfrei

gewährleisten, die Zugangserlaubnis in die Wohnung sicherstellen sowie benötigte

Räumlichkeiten bereitstellen, wobei eine direkte Einstellung von Mitarbeitenden des

Dienstleisters durch den Kunden nicht gestattet ist. Der Dienstleister seinerseits verspricht, die

vereinbarten Services gewissenhaft und professionell mittels qualifiziertem und angemessen

eingewiesenem Personal zu erbringen. Er verpflichtet sich zudem zur Beachtung sämtlicher

relevanter Arbeitsschutzvorschriften und zur korrekten Abführung von Sozialabgaben.§4 Vertragsabschluss und -ausführung

Verträge gelten mit der Annahme unserer Offerte durch den Kunden als geschlossen. Die

Ausführung der Dienstleistungen orientiert sich an den technischen Standards und den

vereinbarten Spezifikationen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei besonderen

Umständen wie starken Verschmutzungen, fehlenden oder unkorrekten Informationen,

fehlender Zugänglichkeit der Räumlichkeiten oder zu kurzfristigen Abgabeterminen, den Vertrag

zu adjustieren oder abzulehnen. Auch kann der Anbieter jederzeit von einem Vertrag

zurücktreten, wenn aufgrund von störenden Ereignissen durch Dritte oder im Falle von höherer

Gewalt, die Arbeit nicht zufriedenstellend erledigt werden kann.

Für Wohnungen, deren Reinigungsdienst online und ohne vorherige persönliche Begutachtung

vereinbart wurde, gilt folgende Regelung: Erweist sich der notwendige Reinigungsaufwand vor

Ort als umfangreicher als angenommen, so obliegt es dem Kunden, für die entstehenden

Mehrkosten aufzukommen.

Eine verbindliche Buchung kommt ausschliesslich durch eine schriftliche Bestätigung per E-

Mail zustande. Telefonische oder mündliche Zusagen gelten nicht als rechtsverbindliche

Bestätigung. Die Bestätigung muss innerhalb unserer regulären Bürozeiten bei uns eingehen

und rechtzeitig erfolgen, sodass der Auftrag von uns organisatorisch geprüft und bearbeitet

werden kann. Kurzfristige Bestätigungen, die nicht mehr rechtzeitig bearbeitet werden können

(z. B. Bestätigungen am Freitagabend für einen Auftrag am darauffolgenden Montag), begründen

keine Verpflichtung zur Durchführung des Auftrags.

§4.1 Möblierte Objekte

Der Hauptfokus liegt auf der Reinigung leerstehender Objekte. Möblierte Räume bedürfen einer

separaten Absprache und Offerte.

§4.2 Dübellöcher

Der Dienstleister bietet das Füllen von Dübellöchern als Zusatzleistung an, ohne

Gewährleistung für das Endergebnis. Der Anbieter behält sich zudem das Recht vor, am Tag der

Reinigung zu entscheiden, ob und wie die Löcher behandelt werden können. Üblicherweise

werden zwischen 5 und 10 Dübellöcher pro Objekt bearbeitet. Bei einer Anzahl von mehr als 10

Löchern können zusätzliche Kosten anfallen. Für Kosten, die durch von der Verwaltung, dem

Vermieter oder den Mietern beauftragten Malerarbeiten entstehen, übernimmt der Dienstleister

ausdrücklich keine Verantwortung und lehnt eine Kostenübernahme ab. Keine Weissputzwände,

Schrauben und Dübel müssen weg sein.)

§4.3 Entsorgungsleistungen

Die Entsorgung von Abfällen ist kein Standardbestandteil der Dienste und kann gegen Aufpreis

vereinbart werden.

§5 Finanzielle Bedingungen

Die Preisgestaltung basiert auf der aktuellen Preisliste oder individuellen Vereinbarungen.

Zahlungen sind direkt nach Dienstleistungserfüllung fällig, es sei denn, es wurde anders

vereinbart. Bei Zahlungsverzug oder ausbleibender Vorauszahlung behält sich der Anbieter das

Recht vor, zusätzliche Gebühren zu erheben oder den Auftrag nicht anzutreten.

§6 Versicherung und Haftung

Unser gesamtes Personal ist umfassend sozialversichert. Schäden, die im Rahmen der

Auftragsdurchführung entstehen, sind bis zu einem Betrag von 5 Millionen Franken gedeckt. DieHaftung für indirekte Schäden sind ausgeschlossen, ausser bei nachweislich grob fahrlässigem

oder vorsätzlichem Verhalten Seitens des Anbieters. Der Anbieter haftet ausschliesslich für die

mit dem Kunden vereinbarte Leistung. Für Schäden, Störungen, Verkehrsstau, Verspätungen

oder Unterbrechung oder Abbruch der Arbeiten, die von Dritten oder durch höhere Gewalt

verursacht werden, wird nicht gehaftet.

§7 Kündigungsbedingungen

Aufträge können bis zu sieben Tage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei storniert werden.

Danach fallen Stornogebühren an, die sich nach dem Zeitpunkt der Kündigung und dem

vereinbarten Auftragsvolumen richten. Bei kurzfristigen Aufträgen oder langfristigen Verträgen

gelten besondere Bedingungen.

§8 Reklamationen und Nachbesserung

Reklamationen sind unmittelbar nach der Dienstleistung oder bei festgestellten Mängeln zu

melden. Wir verpflichten uns zur kostenlosen Nachbesserung, sollte die Reinigungsleistung

nicht den vereinbarten Standards entsprechen. Bei weiterhin bestehenden Mängeln nach der

Nachreinigung behalten wir uns das Recht vor, eine unabhängige Instanz einzuschalten.

§9 Abnahmegarantie

Falls Beanstandungen zur Sauberkeit der Wohnung seitens Verwaltung oder Eigentümers

erfolgen, verpflichten sich der Dienstleister zur unentgeltlichen Nachreinigung. Da die

Wahrnehmung von Sauberkeit subjektiv variieren kann, steht es dem Dienstleister frei, bei

anhaltenden unbegründeten Beanstandungen nach der Nachreinigung, den Reinigungsverband

als neutrale Prüfinstanz hinzuzuziehen. Jegliche Kosten, die durch diese Begutachtung

entstehen, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

§10 Beauftragung von Drittanbietern (Subunternehmer)

Der Anbieter darf zur Ausführung der abgesprochenen Services Drittanbieter einsetzen. Der

Kunde wird hiermit über die Inanspruchnahme dieser Drittanbieter in Kenntnis gesetzt. Für

sämtliche Tätigkeiten und Versäumnisse dieser Drittanbieter übernimmt der Anbieter die

gleiche Verantwortung wie für ihr eigenes Personal.

§11 Datenschutz

Der Schutz personenbezogener Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Diese werden

ausschliesslich zur Abwicklung der Aufträge genutzt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung

an Dritte weitergegeben.

§12 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Für vertragliche Differenzen ist, wenn möglich, eine aussergerichtliche Einigung anzustreben.

Ansonsten ist der Gerichtsstand am Sitz des Anbieters. Sollten Teile dieser AGB unwirksam sein,

bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt Schweizer Recht.

Zusatzbestimmungen für «Besenrein-Reinigung»

Bei einer Besenrein-Reinigung führen wir folgende Arbeiten aus (wenn nicht anders vereinbart):

Küche:

– Grundreinigung und Entfernen von Fett.

– Herausputzen der Küchenschränke.

– Reinigen von Backofen und Kühlschrank.Badezimmer/WC:

– WC, Spülkasten, Lavabo, Bade- und Duschwanne reinigen.

– Armaturen und Spiegel reinigen.

– Boden und Plattenwände reinigen.

Wohn- und Schlafräume:

– Boden staubsaugen oder nass aufwischen.

– Entfernung von Spinnenweben an Wänden, Decken und Balken.

Fenster und Türen:

– Oberflächliches Abwischen von Fensterbänken und Türen exklusive Rahmen.

Radiatoren:

– Abwischen von Staub.

Einbauschränke:

– Oberflächliche Reinigung, sofern vorhanden.

Terrasse/Sitzplatz/Balkon/Keller/Estrich/Garage:

– Boden staubsaugen oder aufwischen und Spinnweben entfernen.

Kellerräume:

– Wischen der Böden.

– Beseitigung von Spinnweben.

Explizit ausgenommen sind:

– Reinigung der Fenster und Storen.

– Reinigung von Radiatoren.

– Entkalken von jeglichen Oberflächen.

Diese Aufstellung berücksichtigt die übliche Praxis, wonach bei „besenreiner“ Reinigung Küche

und Bad gründlich gereinigt werden, während in anderen Räumen eine grundlegende

Bodenreinigung (Staubsaugen oder Nasswischen) durchgeführt wird. Fensterreinigung,

insbesondere ist nicht Bestandteil der „besenreinen“ Reinigung, ebenso wenig wie Rollläden,

Entfernung von Staub und Dreck an Heizkörpern, Tiefenreinigung von Radiatoren sowie

gründliche Reinigung von Türen, Türgriffen und speziellen Oberflächen. Auch das Reparieren

von Dübellöchern (Bitte bei Verwaltung nachfragen ob gewünscht. Schrauben und Dübel

müssen weg sein.) Es sei denn, es ist explizit vereinbart.

Zusatzbestimmungen für «Baureinigung»

Die Baureinigung umfasst spezialisierte Reinigungsleistungen nach Baumassnahmen, die nach

Abschluss von Bauarbeiten durchgeführt werden, um ein Gebäude oder eine Baustelle von

Bauschmutz, Staub und anderen Rückständen zu befreien. Die Baureinigung kann in

verschiedene Phasen unterteilt werden, von der Grobreinigung bis zur Feinreinigung, und

beinhaltet, aber ist nicht beschränkt auf:Baureinigung:

– Entfernung von Bauabfällen, Staub, Kleberesten, Schmutz und Verpackungen.

– Reinigung und Säuberung der neu errichteten bzw. renovierten Räumlichkeiten (Böden und

Wände).

– Reinigung von Staub und Schmutz von Fenstern, Türen, Schränken, Regalen und anderen

Oberflächen (Falls es mit einer Reinigung entfernbar ist).

– Reinigung von Sanitärinstallationen, Armaturen und Ausstattungen (wie Waschbecken,

Duschen, Badewannen, WC-Einheiten).

– Säuberung von Küchengeräten und -oberflächen (inkl. Kühlschrank, Herd, Abzug, Schubladen,

Schränke).

– Nassreinigung aller Bodenflächen (Fliesen, Parkett, Teppich, Laminat, etc.).

– Innen- und Aussenreinigung von Fenstern inklusive Rahmen und Fensterbänken.

– Reinigung von Heizkörpern und Lüftungsgittern.

– Staubwischen von Einbauschränken, Regalen und anderen Einrichtungen.

– Säuberung von Treppen und Geländer.

– Fegen und Reinigung von Aussenbereichen wie Terrassen, Balkonen, Einfahrten und Garagen.

Baustellenendreinigung:

– Gründliche Säuberung von Oberflächen, Böden. Wänden, Fenster und Türen.

– Grundreinigung von Sanitärbereichen, Küchen und eingebauten Geräten.

– Entfernung von Schutzfolien, Etiketten und Kleberesten.

– Säubern von Heizkörpern, Steckdosen, Lichtschaltern und Beleuchtungskörpern.

– Reinigung der Fenster, sowohl innen als auch aussen, einschliesslich der Fensterrahmen und

bänke.

Zusatzleistungen (Nach Absprache):

– Entfernung von bauüblichen Verschmutzungen. (ohne Garantie) – Fachgerechte Entsorgung

von Sondermüll und Baustellenabfällen.

– Spezialreinigungen wie die Entkalkung von Sanitäranlagen, Öl- und Fettentfernung –

Grundreinigung von Bodenbelägen.

Eine klare Definition, was unter Baureinigungsleistungen fällt:

Küche und Sanitärbereiche:

– Gründliche Entfernung von Kalk und Fett, Reinigung von Einbaugeräten und Oberflächen.

Wohnbereiche:

– Staubsaugen oder Nasswischen der Böden, Entfernung von Spinnenweben.

Fenster und Türen:

– Reinigung einschliesst nur oberflächliches Abwischen; tiefergehende Reinigungen sind

gesondert zu vereinbaren.

Radiatoren und Einbauschränke:

– Oberflächliche Säuberung.

Aussenbereiche (Terrasse, Balkon, Keller):

– Bodenreinigung und Entfernung von Spinnenweben.Explizit ausgenommen sind:

– Fensterreinigung ausserhalb der oberflächlichen Säuberung

– Rollläden, spezielle Oberflächen und Tiefenreinigung von Radiatoren

– Dübellöcher-Reparaturen, es sei denn, es ist explizit anders vereinbart

– Entfernung von Zementresten und Farbspritzern

Die genauen Leistungen können variieren und werden oft im Detail zwischen dem Anbieter und

dem Kunden vereinbart, abhängig von den spezifischen Anforderungen des Bauprojekts und

dem Zustand der Immobilie.

Zeitfenster Thematik noch erwähnen.